Landwirtschaftliche Buchstelle
Der Begriff Landwirtschaftliche Buchstelle ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik.
Aufgrund dieser Zusatzqualifikation kann Rechtsanwalt Friedrich v. Brünneck die möglichen steuerlichen Folgen seiner Rechtsberatung berücksichtigen. In Abstimmung mit Ihrem Steuerberater wird dadurch gewährleist, dass die gefundenen Lösungen zu steuerrechtlich tragfähigen Ergebnissen führen.

