Bau- und Anlagenrecht
Die Durchführung von Bauvorhaben in der Landwirtschaft erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand. Bestimmte Bauvorhaben gelten als Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die immissionsschutzschutzrechtliche Genehmigung ersetzt in dann die Baugenehmigung. Zusätzlich kann als unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen oder des Baugenehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sein. Rechtsanwalt v. Brünneck begleitet Ihr Bauvorhaben von der Planungsphase bis zur Fertigstellung. Beratung und Prozessführung bietet er auch bei Rechtsstreitigkeiten an, die von Bewohnern des ländlichen Raums wegen bestehender Bauten oder Anlagen angestrengt werden.

