Errichtung, Gestaltung und Übergabe des Betriebes
Landwirtschaftliche Betriebe werden in unterschiedlichen Rechtsformen geführt. Welche Rechtsform für Ihren Betrieb oder einzelne Vorhaben am besten geeignet ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Eine sorgfältige Ermittlung der Ausgangslage und der Ziele ist Voraussetzung für eine fundierte Beratung. Die steuerlichen Auswirkungen kann Rechtsanwalt v. Brünneck durch seine Zusatzqualifikation als Landwirtschaftliche Buchstelle in die Beratung einbeziehen.
Errichtung des Betriebes
In der Gründungsphase eines Betriebes besteht erhöhter Beratungsbedarf. Rechtsanwalt v. Brünneck berät Sie bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsform für Ihren Betrieb und bei weiteren Fragestellungen.
Gestaltung des Betriebes
Auch bei bestehenden Betrieben kann es notwendig oder sinnvoll sein, gesellschaftsrechtliche Veränderungen oder Anpassungen vorzunehmen. Neben der Veränderung der Rahmenbedingungen oder der Veränderung der Geschäftstätigkeit kann z.B. die Zusammenarbeit mit anderen Landwirten der Auslöser für Veränderungen und Anpassungen sein. Schwerpunkte der Beratung sind:
- Landwirtschaftliche Kooperationen aller Art
- Bewirtschaftungsverträge
- Umwandlungen
- Betriebsaufspaltungen
Übergabe des Betriebes
Die Betriebsübergabe ist eine einschneidende Maßnahme für alle Beteiligten. Die rechtliche Betreuung der Betriebsübergabe erfordert deshalb besondere Sensibilität. Gleichzeitig müssen die Interessen aller Beteiligten in Einklang gebracht werden. Eine Beratung erfolgt unter Einbeziehung sämtlicher in Betracht kommender Modelle und Aspekte, wie:
- Verpachtung als Vorstufe zur endgültigen Betriebsübergabe
- Gleitender Übergang durch Einbringung des Betriebs in eine Gesellschaft
- Betriebsübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- Abfindung weichender Erben

