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Flächenkauf

Bei der Arrondierung und Vergrößerung Ihrer Betriebsflächen steht Ihnen Rechtsanwalt v. Brünneck zur Seite. Selbst komplette Erwerbsvorgänge werden für Sie nach Ihren Vorgaben abgewickelt. Aufgrund der spezialisierten juristischen Kompetenz können auch schwierige Erwerbsvorgänge zum Abschluss geführt werden. Anders als ein Makler ist Friedrich v. Brünneck als Rechtsanwalt nur Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet.

Zum Leistungsspektrum gehören in diesem Zusammenhang:

  • Feststellung der Eigentums- und Erbverhältnisse
  • Ermittlung der Anschriften der Eigentümer oder Erben
  • Erarbeitung eines aussichtsreichen Kaufangebots und Verhandlungen mit den Verkäufern
  • Vertragsschluss als Ihr Bevollmächtigter
  • Abwehr von Vorkaufsrechten nach dem Grundstücksverkehsgesetz
  • Abwehr von naturschutzrechlichen Vorkaufsrechten
  • Überwachung des Vollzuges und der Eintragung

Käufe von der BVVG
Käufe von der die BVVG erfordern oft langwierige und schwierige Verhandlungen. Obwohl die BVVG in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, ist die BVVG in ihrem Handeln an das öffentliche Recht gebunden. Durch die fachgerechte Berücksichtigung des Ausgleichleistungsgesetzes, der Flächenerwerbsverordnung und der tatsächlichen Praxis der BVVG kann Ihre Verhandlungsposition gegenüber der BVVG wesentlich verbessert werden.

In Betracht kommt dies für:

  • Käufe zum Verkehrswert
  • Käufe im begünstigten Erwerb, insbes. nach dem Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 30.03.2011
  • Mehrerlösabführklausel
  • Ortsansässigkeit
  • Sonstige Eigentumsbeschränkungen
  • Übertragung von Ansprüchen
  • Rückabwicklung von Verträgen

Weitere Verfahren
Auf Wunsch betreibt Rechtsanwalt v. Brünneck für Sie weitere Verfahren, um Ihren Betrieb zu arrondieren und zu vergrößern. Diese Verfahren können sein:

  • Kauf von unbekannten Eigentümern
  • Käufe von landeseigenen Bodengesellschaften
  • Flurbereinigungsverfahren jeder Art
  • Sachenrechtsbereinigungsverfahren