Kontakt

Fördermittel

Neben den Direktzahlungen werden weitere Förderungen für Landwirte immer wichtiger. Rechtsanwalt v. Brünneck berät Sie zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.

Bei den Direktzahlungen besteht Beratungsbedarf vor allem bei Betriebsaufspaltungen. Betriebsaufspaltungen können durch Cross-Compliance-Verpflichtungen bestehende Risiken vermindern. Auch für Großbetriebe, die unter der zu erwartenden Kürzung der Direktzahlungen leiden werden, können Betriebsaufspaltungen interessant sein. Im Zusammenhang mit Direktzahlungen wird Beratung zusätzlich zu folgenden Problemkreisen angeboten:

  • offensichtliche Fehler bei der Antragstellung
  • Besitz und Recht zum Besitz
  • ordnungsgemäße Bewirtschaftung (cross compliance)
  • Eigenbewirtschaftung/Erzeugereigenschaft
  • Verjährung
  • Selbstanzeige
  • Unklarheiten und Fehler im Antragsformular 2005
  • Betriebsinhaberwechsel 2000-2005
  • Rückwirkende Aberkennung betriebsindividueller Zahlungsansprüche
  • Übertragung von Zahlungsansprüchen