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Forst

Bei rechtlichen Fragestellungen rund um Ihren Forstbetrieb berät Sie Rechtsanwalt v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht. Eine Beratung erfolgt zu den öffentlichrechtlichen Vorgaben und Nutzungsbeschränkungen durch das EU-Recht, das Bundeswaldgesetz, die jeweiligen Landeswaldgesetze und weitere einschlägige Vorschriften. Abgedeckt werden auch zivilrechtliche Fragestellungen, die sich insbesondere aus der Inanspruchnahme forstlicher Dienstleistungen und dem Holzabsatz ergeben. Eine Auswahl der Themengebiete:

  • Verkehrssicherungspflicht im Wald, auf Waldwegen und auf öffentlichen Straßen
  • Waldumwandlung und Erstaufforstung
  • Forstschutz (insbes. Wegesperrungen, unberechtigtes Befahren, Müllablagerung, Holzdiebstähle)
  • Beratung forstlicher Zusammenschlüsse (insbes. von Forstbetriebsgemeinschaften) bei der Erstellung und Änderung von Satzungen und Verträgen
  • Anbau und Ernte von Energieholz im Wald
  • Windkraft im Wald, insbes. Überprüfung und Gestaltung von Pachtverträgen
  • Errichtung und Betrieb von Bestattungswäldern
  • Vereinbarkeit von geplanten Holzerntemaßnahmen mit dem jeweiligen Landeswaldgesetz, insbesondere Kahlschlagproblematik und Wideraufforstungsverpflichtung
  • Wildschaden im Wald
  • Nutzungsbeschränkungen durch die BVVG (insbesondere Betriebskonzepte)
  • Holzverkaufsverträge (auf dem Stock, liegend)
  • Bewirtschaftungsverträge
  • Wegerechte im Wald
  • Versicherungsrecht (insbes. Haftpflicht- und Waldbrandversicherung)
  • Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Landeswaldgesetz, z.B. bei Kahlschlägen