Forst
Bei rechtlichen Fragestellungen rund um Ihren Forstbetrieb berät Sie Rechtsanwalt v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht. Eine Beratung erfolgt zu den öffentlichrechtlichen Vorgaben und Nutzungsbeschränkungen durch das EU-Recht, das Bundeswaldgesetz, die jeweiligen Landeswaldgesetze und weitere einschlägige Vorschriften. Abgedeckt werden auch zivilrechtliche Fragestellungen, die sich insbesondere aus der Inanspruchnahme forstlicher Dienstleistungen und dem Holzabsatz ergeben. Eine Auswahl der Themengebiete:
- Verkehrssicherungspflicht im Wald, auf Waldwegen und auf öffentlichen Straßen
- Waldumwandlung und Erstaufforstung
- Forstschutz (insbes. Wegesperrungen, unberechtigtes Befahren, Müllablagerung, Holzdiebstähle)
- Beratung forstlicher Zusammenschlüsse (insbes. von Forstbetriebsgemeinschaften) bei der Erstellung und Änderung von Satzungen und Verträgen
- Anbau und Ernte von Energieholz im Wald
- Windkraft im Wald, insbes. Überprüfung und Gestaltung von Pachtverträgen
- Errichtung und Betrieb von Bestattungswäldern
- Vereinbarkeit von geplanten Holzerntemaßnahmen mit dem jeweiligen Landeswaldgesetz, insbesondere Kahlschlagproblematik und Wideraufforstungsverpflichtung
- Wildschaden im Wald
- Nutzungsbeschränkungen durch die BVVG (insbesondere Betriebskonzepte)
- Holzverkaufsverträge (auf dem Stock, liegend)
- Bewirtschaftungsverträge
- Wegerechte im Wald
- Versicherungsrecht (insbes. Haftpflicht- und Waldbrandversicherung)
- Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Landeswaldgesetz, z.B. bei Kahlschlägen

