Landpacht
Ein guter Landpachtvertrag trägt entscheidend zur Vermeidung späterer Unstimmigkeiten bei. Ist ein Streit unvermeidlich, kann ein guter Landpachtvertrag den Ausgang einer Streitigkeit zu Ihren Gunsten vorentscheiden.
Abschluss des Landpachtvertrages
Rechtsanwalt v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht, gestaltet und überprüft Pachtverträge, die Ihren Interessen und betrieblichen Besonderheiten, gleich ob als Pächter oder Verpächter, zur Durchsetzung verhelfen. Ein standardisierter Formularvertrag kann Ihren besonderen Bedürfnissen nicht gerecht werden. Standardisierte Formularverträge können rechtlich als Allgemeine Geschäfts-bedingungen gelten, was zu zusätzlichen Rechtsunsicherheiten führen kann.
Bei der Gestaltung und Überprüfung von Landpachtverträgen werden insbesondere berücksichtigt:
- Formvorschriften
- Laufzeit und Verlängerung des Pachtverhältnisses
- Unterverpachtung und Pflugtausch
- Pachtverhältnisse bei GbRs und Erbengemeinschaften
- Spätere Einbringung in eine Gesellschaft
- Nachträgliche Anpassung des Vertrages
- Vorpachtrecht
- Kündigungsrechte
- Herausgabe der Zahlungsansprüche bei Beendigung des Pachtverhältnisses
Laufende Pachtverhältnisses
Rechtsanwalt v. Brünneck berät und vertritt Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus laufenden Landpachtverträgen. Insbesondere werden folgenden Sachverhalte bearbeitet:
- verspätete oder ausbleibende Pachtzahlungen
- Änderung der Eigentumsverhältnisse während der Pachtzeit
- ordnungsgemäße Bewirtschaftung
- Pflugtausch und Unterverpachtung
- Anpassung des Pachtpreises
Beendigung des Pachtverhältnisses und Rückgabe der Pachtsache
Eine kompetente Rechtsberatung und Prozessführung erfolgt auch in dieser streitträchtigen Phase eines Landpachtvertrages. Schwerpunkte sind:
- Ordentliche und Außerordentliche Kündigung
- Einvernehmliche Auflösung
- Verlängerung des Landpachtvertrages
- Übergang des Pachtvertrages auf Dritte
- Zustand der Pachtsache
- Herausgabe der Zahlungsansprüche
- Klage auf Herausgabe und Besitzschutzklagen
- Schadensersatz wegen verspäteter Herausgabe
Weitere Gebrauchsüberlassungsverträge
Rechtsanwalt v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht, berät Sie auch bei weiteren Gebrauchsüberlassungsverträgen. Dazu zählen insbesondere Pachtverträge über Wirtschaftsgebäude, Lieferrechte, Zahlungsansprüche und ganze Betriebe.

