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Steuern, Abgaben und Gebühren der LuF

Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft stellen eine eigene steuerrechtliche Einkunftsart dar, die gegenüber anderen Einkunftsarten viele und oft komplizierte Besonderheiten aufweist. Rechtsanwalt v. Brünneck berät Sie als Landwirtschaftliche Buchstelle zu einzelnen steuerrechtlichen Fragen. Bei gesellschaftsrechtlichen und sonstigen zivilrechtlichen Beratungen bezieht er die steuerlichen Auswirkungen mit ein.

Auch bei Beiträgen und Gebühren mit einem land- und forstwirtschaftlichen Bezug berät Sie Rechtsanwalt v. Brünneck. Einen besonderen Schwerpunkt stellen die Beiträge zum Wasser- und Bodenverband dar, die insbesondere viele Forstwirte als Ärgernis empfinden.