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Umwelt- und Naturschutzrecht

Der Entscheidungsspielraum der Landnutzer wird durch umwelt- und naturschutzrechtliche Vorgaben immer weiter eingeengt. Diese unbefriedigende Entwicklung wird durch die rigide und einseitige Praxis vieler Behörden noch verschärft. Die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort und die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Betroffenen werden durch die Behörde oft nicht in der vom Gesetz gebotenen Weise berücksichtigt.

Naturschutzrecht
Rechtsberatung und Prozessführung wird in Zusammenhang mit sämtlichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Fragestellungen und Problemen angeboten. Beispielhaft seien genannt:

  • Abwehr von Schutzgebieten und Nutzungsbeschränkungen aller Art
  • Abwehr tatsächlicher Beeinträchtigungen wie Überflutungen und Vernässungen, wie sie z.B. zunehmend durch die Ausbreitung des Bibers entstehen
  • Abwehr von naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechten
  • Geltendmachung von Entschädigungen für freiwillig und unfreiwillig erbrachte Naturschutzleistungen
  • Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit Umwelt- und Naturschutzgesetzen
  • Entschädigung bei ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmungen des Eigentums
  • Gute fachliche Praxis

Agarumweltrecht
Diese ausufernde Materie ist in viele gesetzliche Regelungen unterteilt. Die Regelungen des Umweltrechts durchziehen beinahe die gesamte Rechtsordnung. Selbst Gesetzesmaterien, die ursprünglich andere Zielsetzungen verfolgten, erhalten allmählich eine ökologische Tönung. Das neue Umweltgesetzbuch steht vor der Verabschiedung und wird voraussichtlich weitere Verschärfungen bringen. Eine Beratung erfolgt u.a. auf folgenden Gebieten:

  • Immissionsschutzrecht
  • Öffentliches Gewässerschutzrecht
  • Bodenschutzrecht
  • Düngemittelrecht
  • Pflanzenschutz
  • Gentechnikrecht
  • Abfallrecht
  • Umwelthaftungsgesetz