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Wege- und Leitungsrechte

Die Bewirtschaftung einer landwirtschaftlichen Produktionsfläche setzt eine Zuwegung voraus. Diese Zuwegung ist insbesondere bei Zugrundelegung der Eigentumsverhältnisse in den neuen Bundesländern nicht immer selbstverständlich.

Mit dem Problemkreis der Leitungsrechte befassen sich Grundeigentümer meist erst dann, wenn eine neue Versorgungsleitung unter Nutzung ihres Grund- und Bodens entstehen soll. Die Verhandlungsposition gegenüber großen Energiekonzernen, die die Leitungen errichten wollen, wird durch eine anwaltliche Vertretung verbessert.

Ein weiteres Rechtsproblem, das sich in dieser Form nur in den neuen Bundesländern stellt, sind die vor 1989 errichteten Versorgungsleitungen. Vielen Grundeigentümer ist nicht bekannt, dass ihnen für diese Versorgungsleitungen in den meisten Fällen eine Entschädigung zusteht.